Kaufrechtliche Beweislastumkehr bei Waren mit dauerhaft bereitzustellenden digitalen Elementen – alles klar bei „smarten“ Gadgets?

Lang D, Rösch K (2024)


Publication Type: Journal article, Original article

Publication year: 2024

Journal

Pages Range: 1025-1029

Journal Issue: 34

Abstract

Im Zuge der sog. Schuldrechtsreform 2022 fanden auch in die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) Normen Eingang, die sich spezifisch mit „digitalen“ Sachverhalten auseinandersetzen. Konkret betroffen ist insofern u. a. die Vorschrift zur Beweislastumkehr des § 477 BGB. Die Vorläuferregelung zu dessen ersten Absatz war bekanntermaßen bereits in der Vergangenheit – allerdings bzgl. ganz anderer Fragestellungen – Gegenstand zahlreicher Dispute. Der vorliegende Beitrag hingegen unternimmt es, den neuen zweiten Absatz des § 477 BGB einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Zu konstatieren wird sein, dass auch dieser noch Anlass sowohl zu rechtspraktischen als auch rechtspolitischen Diskussionen bieten dürfte.

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How to cite

APA:

Lang, D., & Rösch, K. (2024). Kaufrechtliche Beweislastumkehr bei Waren mit dauerhaft bereitzustellenden digitalen Elementen – alles klar bei „smarten“ Gadgets? Neue Juristische Online Zeitschrift, 34, 1025-1029.

MLA:

Lang, David, and Kevin Rösch. "Kaufrechtliche Beweislastumkehr bei Waren mit dauerhaft bereitzustellenden digitalen Elementen – alles klar bei „smarten“ Gadgets?" Neue Juristische Online Zeitschrift 34 (2024): 1025-1029.

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