Hechtner F (2009)
Publication Language: German
Publication Type: Journal article
Publication year: 2009
Pages Range: 76-83
Journal Issue: 3
Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber eine grundlegende Neuerung bei der Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften ab 2009 vollzogen. Diese werden fortan einem einheitlichen Steuersatz von 25 % unterworfen. Die Steuererhebung erfolgt i. d. R. direkt an der Quelle mit abgeltender Wirkung (Abgeltungsteuer). Ein derart gravierender Systemwechsel berührt auch weitere Tarifvorschriften des EStG. Hierzu zählt u. a. die Regelung zur Vermeidung von steuerlichen Doppelbelastungen nach § 34c EStG. Im System der Schedule stellt sich zukünftig die Frage, wie die Anrechnung ausländischer Steuern durchzuführen ist. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Schedulenbesteuerung eine eigenständige Anrechnungsnorm geschaffen. Der folgende Beitrag analysiert die Neuregelung der Anrechnung ausländischer Steuern. Hierzu wird einführend auf die Abgeltungsteuer im System der neuen Tarifvorschrift des § 32d EStG eingegangen. Sodann werden die Neuregelungen der § 32d, 34c EStG, § 4 InvStG dargestellt und analysiert. Hierbei wird auf mögliche Problemfelder der Neuregelung eingegangen. Schwerpunkte bilden dabei die Behandlung von in- und ausländischen Verlusten sowie die Neufassung des § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung).
APA:
Hechtner, F. (2009). Die Anrechnung ausländischer Steuern im System der Schedule nach den Änderungen durch das JStG 2009. Betriebs-Berater, 3, 76-83.
MLA:
Hechtner, Frank. "Die Anrechnung ausländischer Steuern im System der Schedule nach den Änderungen durch das JStG 2009." Betriebs-Berater 3 (2009): 76-83.
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