Das neue Zusammenspiel von besonderer Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2a EStG und Progressionsvorbehalt durch das JStG 2009: Progressionsvorbehalt nur noch für steuerfreie Sozialleistungen und Immobilienfondsanleger

Hechtner F (2009)


Publication Language: German

Publication Type: Journal article

Publication year: 2009

Journal

Pages Range: 46-51

Journal Issue: 1-2

Abstract

Durch das JStG 2009[2] hat der Gesetzgeber die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung des § 2a EStG europarechtskonform gestaltet. Gleichzeitig wurde der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG eingeschränkt. Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2a EStG und geht auf die Einschränkung des Progressionsvorbehalts ein. Hieran anschließend wird die fehlende Abstimmung zwischen der neuerlichen Regelung zum Progressionsvorbehalt und dem InvStG erörtert. Hierzu erfolgt eine Quantifizierung der nunmehr bestehenden Diskriminierung für bestimmte mittelbare Anlagen über offene Immobilienfonds.

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APA:

Hechtner, F. (2009). Das neue Zusammenspiel von besonderer Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2a EStG und Progressionsvorbehalt durch das JStG 2009: Progressionsvorbehalt nur noch für steuerfreie Sozialleistungen und Immobilienfondsanleger. Deutsche Steuer-Zeitung, 1-2, 46-51.

MLA:

Hechtner, Frank. "Das neue Zusammenspiel von besonderer Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2a EStG und Progressionsvorbehalt durch das JStG 2009: Progressionsvorbehalt nur noch für steuerfreie Sozialleistungen und Immobilienfondsanleger." Deutsche Steuer-Zeitung 1-2 (2009): 46-51.

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