Hechtner F (2011)
Publication Type: Journal article
Publication year: 2011
Pages Range: 1044-1048
Journal Issue: 13
Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (BT-Drucks. 17/4182, 17/5067) hat der Gesetzgeber die strafbefreiende Selbstanzeige neu geregelt. Fortan ist eine Teilselbstanzeige ausgeschlossen. Steuerpflichtige müssen für alle Veranlagungszeiträume einer Steuerart reinen Tisch machen. Überdies gibt es nun Selbstanzeigen erster und zweiter Klasse. Übersteigen die hinterzogenen Steuern pro Steuerstraftat den Betrag von 50.000 €, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO nicht mehr möglich. Gegen einen zusätzlichen „Ablass” von 5 % auf die hinterzogene Steuer wird nach dem neuen § 398a AO die Straftat aber nicht weiter verfolgt. Nachfolgend werden ausgewählte Passagen des konsolidierten Gesetzestextes dargestellt und auf einige Problemfelder eingegangen. Ausführlich über die Neuregelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige berichtet Geuenich auf Seite 1050.
APA:
Hechtner, F. (2011). Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse – ein erster Überblick. NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht, 13, 1044-1048.
MLA:
Hechtner, Frank. "Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse – ein erster Überblick." NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht 13 (2011): 1044-1048.
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