Der Aufschub der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 4 MAR zum Schutz der Unternehmensreputation

Klöhn L, Schmolke KU (2016)


Publication Type: Journal article

Publication year: 2016

Journal

Book Volume: 45

Pages Range: 866-896

Journal Issue: 6

DOI: 10.1515/zgr-2016-5008

Abstract

Der Vorstand einer börsennotierten AG stößt auf Vorkommnisse in seinem Unternehmen, die dessen Reputation gefährden, sobald sie bekannt werden. Die Information ist – auch deshalb – kursrelevant. Muss der Vorstand unverzüglich „ad hoc gehen“? Oder kann er wegen des drohenden Reputationsverlusts die Veröffentlichung aufschieben? Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Frage. Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob ein solcher Aufschub im Emittenteninteresse i.S.d. Art. 17 Abs. 4 MAR läge. Dieses Interesse ist bei rufschädigenden Informationen im Wege einer komplexen Abwägungsentscheidung zu ermitteln, bei der die Vor- und Nachteile des Aufschubs der Ad-hoc-Meldung für die Aktionäre des Emittenten abgeschätzt werden müssen. Der Aufsatz macht es sich zur Aufgabe, normative Leitlinien für die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung zu formulieren. Wie zu zeigen sein wird, hängt deren Inhalt davon ab, ob der konkrete Verdacht besteht, dass die Vorstandsmitglieder, die über den Aufschub der Ad-hoc-Publizität entscheiden, gesellschaftsrechtliche Verantwortung für den rufschädigenden Vorfall tragen.

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How to cite

APA:

Klöhn, L., & Schmolke, K.U. (2016). Der Aufschub der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 4 MAR zum Schutz der Unternehmensreputation. Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, 45(6), 866-896. https://doi.org/10.1515/zgr-2016-5008

MLA:

Klöhn, Lars, and Klaus Ulrich Schmolke. "Der Aufschub der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 4 MAR zum Schutz der Unternehmensreputation." Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 45.6 (2016): 866-896.

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