Schmolke KU (2011)
Publication Language: German
Publication Type: Journal article, Report
Publication year: 2011
Publisher: De Gruyter
Pages Range: 398 - 442
Die Aktionärsklage wurde im Jahr 2005 durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) eingeführt. Entgegen den Erwartungen des damaligen Reformgesetzgebers spielt sie bis heute praktisch keine Rolle. Der vorliegende Beitrag spürt den Gründen nach, warum die Regelung der §§ 148 f AktG ohne praktische Bedeutung geblieben ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es an hinreichenden Anreizen der Aktionärsminderheit zur gerichtlichen Geltendmachung des Gesellschaftsanspruchs fehlt. Demgegenüber hat der Gesetzgeber die Gefahr des Klagemissbrauchs überbewertet. Anknüpfend an diesen Befund untersucht der Beitrag, wie sich die praktische Wirksamkeit der Aktionärsklage steigern ließe. Er kommt zu dem Schluss, dass hierfür die bloße Verschlankung der überbordenden Hürden des Klagezulassungsverfahrens nicht genügt. Vielmehr bedarf es darüber hinaus positiver Anreize für das Tätigwerden der Aktionäre. Daher wird die Einführung einer „Fangprämie“ für den aktiven Aktionärskläger vorgeschlagen, die an den Klageerfolg und damit an das Gesellschaftsinteresse gekoppelt ist. Hierdurch ließe sich die Aktionärsklage in ein effektives Corporate Governance-Instrument umformen.
APA:
Schmolke, K.U. (2011). Die Aktionärsklage nach § 148 AktG- Anreizwirkungen de lege lata und Reformanregungen de lege ferenda. Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, 398 - 442. https://doi.org/10.1515/zgre.2011.398
MLA:
Schmolke, Klaus Ulrich. "Die Aktionärsklage nach § 148 AktG- Anreizwirkungen de lege lata und Reformanregungen de lege ferenda." Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (2011): 398 - 442.
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