Der Auftrag der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (sog. MAK-Kommission) besteht in der wissenschaftlichen Beratung des Senates der DFG sowie der Bundes-/Landesregierungen, Parlamente und Behörden zu Fragen des Gesundheitsschutzes bei Exposition gegen Gefahrstoffe, insbesondere im Arbeitsschutz. Die MAK-Kommission ist die älteste Kommission der DFG und besteht bereits seit mehr als sechzig Jahren. Seit 2012 hat die Kommission den Status einer Ständigen Senatskommission inne.


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Start Date: 05.10.2010

URL: https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/gremium/index.jsp?id=217578526